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Arbeitsrecht |
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Den Titel "Fachanwalt" darf nur derjenige Rechtsanwalt führen, der besondere theoretische und praktische Erfahrungen belegen kann, um eine Abgrenzung zum normalen Rechtsanwalt zu rechtfertigen. Die Qualifikation bekommt nur derjenige Rechtsanwalt, der ein hohes Niveau an Kenntnissen und Fertigkeiten auf diesem Spezialgebiet nachweisen kann. |
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