Den Titel "Fachanwalt" darf nur derjenige Rechtsanwalt führen, der besondere theoretische und praktische Erfahrungen belegen kann, um eine Abgrenzung zum normalen Rechtsanwalt zu rechtfertigen. Die Qualifikation bekommt nur derjenige Rechtsanwalt, der ein hohes Niveau an Kenntnissen und Fertigkeiten auf diesem Spezialgebiet nachweisen kann.
Ständige Fortbildungen stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.
Wir bieten Ihnen kompetente Betreuung von A bis Z - von Arbeitsvertrag bis Zwischenzeugnis.
In dem Fachgebiet Arbeitsrecht bearbeiten wir folgende Bereiche:
Abfindungsvereinbarungen
Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsverhältnisse
GmbH-Geschäftsführer-Verträge
Geringfügige Beschäftigung
Inhalt von Zeugnissen und Zwischenzeugnissen
Lohn- und Gehaltsansprüche
Rechte in der Insolvenz
Zusatzvereinbarungen (Wettbewerbsverbot, KFZ-Nutzung usw.)