Arbeitsrecht

Den Titel "Fachanwalt" darf nur derjenige Rechtsanwalt führen, der besondere theoretische und praktische Erfahrungen belegen kann, um eine Abgrenzung zum normalen Rechtsanwalt zu rechtfertigen. Die Qualifikation bekommt nur derjenige Rechtsanwalt, der ein hohes Niveau an Kenntnissen und Fertigkeiten auf diesem Spezialgebiet nachweisen kann.

Ständige Fortbildungen stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.

Wir bieten Ihnen kompetente Betreuung von A bis Z - von Arbeitsvertrag bis Zwischenzeugnis.



In dem Fachgebiet Arbeitsrecht bearbeiten wir folgende Bereiche:


  • Abfindungsvereinbarungen

  • Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen

  • Abwicklungs- und Aufhebungsverträge

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Ausbildungsverhältnisse

  • GmbH-Geschäftsführer-Verträge

  • Geringfügige Beschäftigung

  • Inhalt von Zeugnissen und Zwischenzeugnissen

  • Lohn- und Gehaltsansprüche

  • Rechte in der Insolvenz

  • Zusatzvereinbarungen (Wettbewerbsverbot, KFZ-Nutzung usw.)

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